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Promillegrenzen für Auto, Fahrrad & E-Scooter
Wer trinkt, fährt nicht - doch die gesetzlichen Grenzen unterscheiden sich je nach Fahrzeug und Situation erheblich.
Im Auto
- 0,0‰: Gilt für Fahranfänger und unter 21-Jährige.
- Ab 0,3‰: Mit Ausfallerscheinungen - Straftat.
- Ab 0,5‰: Ordnungswidrigkeit (500 €, Punkte, Fahrverbot).
- Ab 1,1‰: Absolute Fahruntüchtigkeit - Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.
Auf dem Fahrrad
- Ab 0,3‰: Mit Ausfallerscheinungen - strafbar.
- Ab 1,6‰: Straftat + MPU + ggf. Verlust des Autoführerscheins.
E-Scooter
Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Auch hier drohen bei 0,5‰ Bußgelder und Fahrverbote.