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Promillegrenzen für Auto, Fahrrad & E-Scooter

Wer trinkt, fährt nicht - doch die gesetzlichen Grenzen unterscheiden sich je nach Fahrzeug und Situation erheblich.

Im Auto

  • 0,0‰: Gilt für Fahranfänger und unter 21-Jährige.
  • Ab 0,3‰: Mit Ausfallerscheinungen - Straftat.
  • Ab 0,5‰: Ordnungswidrigkeit (500 €, Punkte, Fahrverbot).
  • Ab 1,1‰: Absolute Fahruntüchtigkeit - Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Auf dem Fahrrad

  • Ab 0,3‰: Mit Ausfallerscheinungen - strafbar.
  • Ab 1,6‰: Straftat + MPU + ggf. Verlust des Autoführerscheins.

E-Scooter

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Auch hier drohen bei 0,5‰ Bußgelder und Fahrverbote.

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